Falls die diese Seite nicht gut lesen können bitte wechseln sie auf unsere Themenseite:
www.tauchtauglichkeitsuntersuchungen.de
Wir führen seit 2006 international anerkannte Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für Sporttaucher nach der Deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) + SHUMS und ÖGTH durch. Wir sind "Official Exeminer of Divers". Die aktuellen Empfehlungen und Richtlinien entnehmen sie bitte der Internetseite www.gtüm.de
Inhalt einer normalen Tauchuntersuchung:
zusätzliche Untersuchungen nur bei Bedarf - Kontroindikationen hier auf einer Nebenseite
Wozu die Tauchuntersuchung ich bin doch gesund ?
Die Versicherungen von Tauchbasen und Reiseverantaltern verlangen eine Tauchuntersuchung, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet aber auch auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen - die Selbstauskunft. Damit geht das Haftungsrisiko aber auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die aufwendigen Behandlungskosten zurückfordern, bzw. müssen sofort im Ausland selbst übernommen werden oder eine Unfall- oder Lebensversicherung wird nicht ausgezahlt.
Im Moment gilt das "Medical" für Sporttaucher darum aus den versicherungsrechtlichen Gründen 2 Jahre 18-40, unter 18 und über 40 jährlich. Für Tauchlehrer, Einsatztaucher DLRG, Schiedsrichter Wasserball usw. muss die Tauchtauglichkeitsuntersuchung jährlich erfolgen. Auch nach einem Tauchunfall muss die Tauchtauglichkeit von einem Tauchmediziner erneut beurteilt werden. Für Berufstaucher ist die Tauchtauglichkeitsuntersuchung als G31 Taucharbeiten gesetzlich geregelt - und wird nur durch eine betriebsärztliche Untersuchung bescheinigt.
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung dauert ungefähr 45-60min und alle Befunde werden ausführlichlich besprochen. Das Besondere bei uns: Es geht nicht nur um den Stempel das "Medical". Erfahrene Taucher können hier Ihre Fragen zur Tauchphysiologie und Tauchnotfällen loswerden und Ihre Kentnisse in der Tauchmedizin erweitern.
Die Kosten einer Tauchuntersuchung werden in der Regel nicht über die gesetztlichen Krankenkassen übernommen aber können aber als Sporttauglichkeitsuntersuchung in Einzelfällen über Präventivprogramme eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt bei uns nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und beihilfefähigen Sätzen und beträgt derzeit 95 Euro.
Bei Fragen rufen sie uns gerne direkt an: 0170-1234667
Suchhilfe Internet:,
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen, Tauchuntersuchung, Tauchtauglichkeitsuntersuchung, Tauchtauglichkeit, Tauchmedizin, Tauchmediziner, Arzr, Arztpraxis, Deutschland, Österreich, Schweiz, GTÜM
|
|
|